Erster Theil der Arien Etlicher theils Geistlicher, theils Weltlicher, zur Andacht, guten Sitten, keüscher Liebe vnd Ehren-Lust dienender Lieder. Zum Singen vnd Spielen gesetzet, Vnd Denen Durchlauchtigsten, Hochgebohrnen Fürstinnen vnd Fräwlein, Fräwlein Louisen-Charlotten Vnd Fräwlein Hedewig-Sophien, Marggräffinnen vnd Churfürstlichen Princessinnen zu Brandenburg, &c. &c. &c. : Anno 1642. Vnterchänigst zugeschrieben
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