Search for: [Title = "Verordnung der k. k. bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission \: Quittungen über die Naturalien \[...\] sollen von den Dominien, Magistraten, und Ortsobrigkeiten unverzüglich an das vorgesetzte Kreisamt, und von diesem an die k. k. bevollmächtige Hofkommission abgegeben, und einbefördert werden. \[Dat.\:\] Krakau am 30ten November 1798"]