Search for: [Title = "Verordnung der kaiserl. königl. bevollmächtigten westgalizischen Einrichtungshofkommission \: Die Einfuhre des sogenannten berliner Roth wird gegen Entrichtung des auf das bekannte berliner Blau mit einem Gulden 12 Kreuzer vom Pfund festgesetzen 60 prozentigen Konsumozolls gestattet. \[Dat.\:\] Krakau den 22ten Hornung 1799"]