Search for: [Title = "Verordnung der kaiserl. königl. bevollmächtigten westgalizischen Hofkommission \: Die unterm 1ten May b. J. auf 6 Wochen bestimmte Frist zur Ergreifung des Rekurses im politischen Weege wird auch auf Kontrabandfälle ausgedehnet. \[Dat.\:\] Krakau am 28ten Junius 1797"]